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E-Mobility / THG-Quote
Durch die Nutzung eines E-Autos vermeiden Sie jährlich CO2-Emissionen. Somit tragen Sie aktiv dazu bei, die schädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz! Dies wird ab sofort vom Gesetzgeber belohnt!
Das GEW Burtenbach meldet Ihr Elektrofahrzeug an das Umweltbundesamt und lässt sich die THG-Quote für Ihr Fahrzeug bescheinigen. Anschließend vermarkten wir diese an Dritte.
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Die Beantragung der THG-Quote ist für das Jahr 2024 beendet. Sobald aktuelle Preise für das Jahr 2025 fixiert sind, werden wir unsere aktuellen Zahlen selbstverständlich veröffentlichen!
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die THG-Quote zu beantragen?1. Es muss sich um ein rein batterieelektrisches Fahrzeug handeln. Im Fahrzeugschein ist dies an dem Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“ zu erkennen. 2. Der Antragsteller muss Halter des Fahrzeugs sein oder im Haushalt des Fahrzeughalters leben. Ist das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person oder auf ein Unternehmen zugelassen, versichern Sie mit Ihrer Unterschrift dem GEW Burtenbach, dass Sie zur Vertretung berechtigt sind und die notwendige Zustimmung für die Nutzung der THG-Quote besitzen. 3. Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
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Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?Durch Ihre Nutzung eines E-Autos sparen Sie jährlich CO2-Emissionen. Die Ermittlung dieser Einsparung übernimmt das Umweltbundesamt (UBA) für Sie! Im Jahr 2022 wurde geschätzt, dass ein E-Auto etwa 2.000 kWh Ladestrom verbraucht, unabhängig von der Größe, dem Modell oder der Marke. Aus diesem Wert werden die handelbaren Anteile abgeleitet. Der Handel mit den Anteilen wurde so geregelt, dass Sie sich nicht direkt an die Mineralölunternehmen wenden müssen, sondern ganz einfach Ihre CO2-Einsparung an einen Zwischenhändler weiterverkaufen.
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Welche Kosten entstehen durch die Vermarktung?Keine! Unser Service ist für Sie komplett kosten- und risikolos!
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Wie kann die THG-Quote beantragt werden?In 3 kleinen Schritten können Sie einfach den Antrag stellen: Laden Sie sich unser Antragsformular unter "Downloads" herunter und füllen dieses aus Reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular sowie Ihren Fahrzeugschein ein Ihren Bonus erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung durch das GEW beim Umweltbundesamt
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Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?Ja, der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Den Verlängerungsantrag finden Sie unter "Downloads"
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Wann erhalte ich meine Gutschrift?Das GEW Burtenbach sendet gegen Jahresende die vorliegenden Anmeldedaten an das Umweltbundesamt. Nach Bestätigung können wir Ihnen Ihre Gutschrift ausstellen. Es kann nach Anmeldung also einige Monate dauern, bis die Bescheide durch das Umweltbundesamt bearbeitet sind und die Prämie ausgezahlt werden kann.
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Wie erhalte ich meine Gutschrift?Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Sie sind Stromkunde bei uns. Dann haben Sie die Wahl! Entweder Sie lassen uns die Gutschrift mit Ihrer Jahresabrechnung verrechnen oder wir zahlen Ihnen die Gutschrift auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung aus. Möglichkeit 2: Sie sind kein Stromkunde bei uns. Dann werden wir Ihnen die Gutschrift auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung erstatten.
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Ich besitze mehrere Elektrofahrzeuge, kann ich für jedes einen Antrag stellen?Sie können bis zu 3 Fahrzeuge gleichzeitig anmelden. Wichtige Grundlagen sind, dass alle grundlegende Bedingungen zur Beantragung erfüllt sind! Für jedes Elektroauto muss ein separater Antrag ausgefüllt werden und der Fahrzeugschein zur Verfügung gestellt werden.
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Für welche Fahrzeuge kann die Prämie beantragt werden?Für die Anmeldung sind nur rein batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen. Diese haben im Fahrzeugschein im Feld P.3 Kraftstoffart "Elektro" vermerkt. Hierzu können bspw. auch E-Motorräder oder E-Roller (>45 km/h) zählen. Hybridfahrzeuge oder Plug-In-Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge.
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Ich habe ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft. Kann ich die THG-Quote trotzdem beantragen?Sollten Sie ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft haben und der Vorbesitzer hat die THG-Quote bereits für das laufende Jahr bei einem Anbieter für die Vermarktung angemeldet, so können Sie leider erst im folgenden Jahr diese für sich beantragen.
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Ich habe ein Leasing-Fahrzeug. Kann ich dafür die Prämie beantragen?Die THG-Quote für eine Leasing-Fahrzeug kann nur einreichen, wer im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist.
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