Strompreisbremse
Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse (auch Strompreisdeckel) beschlossen. Diese tritt ab Januar 2023 in Kraft und wird mit dem März Abschlag umgesetzt. Sie gilt voraussichtlich bis Dezember 2023, kann jedoch durch die Bundesregierung bis April 2024 verlängert werden.
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Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt:
Für Kunden, die bis zu 30.000 kWh Jahresverbrauch hatten, wird für 80% des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) der Strompreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt.
Für Verbraucher, welche > 30.000 kWh im Jahr verbraucht haben, werden 70% des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet. Hierzu wird als Referenzpreis der reine Energiepreis i. H. v. 13 Cent netto pro kWh herangezogen.
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Für den Strom, den Verbraucherinnen und Verbraucher über die 70% / 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.
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Der Bundestag hat nun zum 01. August 2023 die Änderung des Strompreisbremsengesetzes gebilligt. Die Änderung beinhaltet u. a. eine Obergrenze für zeitvariable Tarife für Verbraucher unter 30.000 kWh/Jahr.
Der Niedertarif wurde somit auf einen Kilowattpreis von 28 ct begrenzt.
Es wird also ein Referenzpreis aufgrund der Zeitanteile (bezogen auf eine Woche) ermittelt.
Hochtarif (Tagstrom) 40ct/kWh von 06:00 bis 22:00 Uhr (16 Stunden) und Niedertarif (Nachtstrom) 28ct/kWh: 22:00 bis 06:00 Uhr (8 Stunden). Damit ergibt sich einen Referenzpreis von 36,08 ct/kWh für diese Abnahmestelle.
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die THG-Quote zu beantragen?1. Es muss sich um ein rein batterieelektrisches Fahrzeug handeln. Im Fahrzeugschein ist dies an dem Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“ zu erkennen. 2. Der Antragsteller muss Halter des Fahrzeugs sein oder im Haushalt des Fahrzeughalters leben. Ist das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person oder auf ein Unternehmen zugelassen, versichern Sie mit Ihrer Unterschrift dem GEW Burtenbach, dass Sie zur Vertretung berechtigt sind und die notwendige Zustimmung für die Nutzung der THG-Quote besitzen. 3. Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
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Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?Durch Ihre Nutzung eines E-Autos sparen Sie jährlich CO2-Emissionen. Die Ermittlung dieser Einsparung übernimmt das Umweltbundesamt (UBA) für Sie! Im Jahr 2022 wurde geschätzt, dass ein E-Auto etwa 2.000 kWh Ladestrom verbraucht, unabhängig von der Größe, dem Modell oder der Marke. Aus diesem Wert werden die handelbaren Anteile abgeleitet. Der Handel mit den Anteilen wurde so geregelt, dass Sie sich nicht direkt an die Mineralölunternehmen wenden müssen, sondern ganz einfach Ihre CO2-Einsparung an einen Zwischenhändler weiterverkaufen.
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Welche Kosten entstehen durch die Vermarktung?Keine! Unser Service ist für Sie komplett kosten- und risikolos!
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Wie kann die THG-Quote beantragt werden?In 3 kleinen Schritten können Sie einfach den Antrag stellen: Laden Sie sich unser Antragsformular unter "Downloads" herunter und füllen dieses aus Reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular sowie Ihren Fahrzeugschein ein Ihren Bonus erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung durch das GEW beim Umweltbundesamt
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Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?Ja, der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Den Verlängerungsantrag finden Sie unter "Downloads"
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Wann erhalte ich meine Gutschrift?Das GEW Burtenbach sendet gegen Jahresende die vorliegenden Anmeldedaten an das Umweltbundesamt. Nach Bestätigung können wir Ihnen Ihre Gutschrift ausstellen. Es kann nach Anmeldung also einige Monate dauern, bis die Bescheide durch das Umweltbundesamt bearbeitet sind und die Prämie ausgezahlt werden kann.
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Wie erhalte ich meine Gutschrift?Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Sie sind Stromkunde bei uns. Dann haben Sie die Wahl! Entweder Sie lassen uns die Gutschrift mit Ihrer Jahresabrechnung verrechnen oder wir zahlen Ihnen die Gutschrift auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung aus. Möglichkeit 2: Sie sind kein Stromkunde bei uns. Dann werden wir Ihnen die Gutschrift auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung erstatten.
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Ich besitze mehrere Elektrofahrzeuge, kann ich für jedes einen Antrag stellen?Sie können bis zu 3 Fahrzeuge gleichzeitig anmelden. Wichtige Grundlagen sind, dass alle grundlegende Bedingungen zur Beantragung erfüllt sind! Für jedes Elektroauto muss ein separater Antrag ausgefüllt werden und der Fahrzeugschein zur Verfügung gestellt werden.
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Für welche Fahrzeuge kann die Prämie beantragt werden?Für die Anmeldung sind nur rein batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen. Diese haben im Fahrzeugschein im Feld P.3 Kraftstoffart "Elektro" vermerkt. Hierzu können bspw. auch E-Motorräder oder E-Roller (>45 km/h) zählen. Hybridfahrzeuge oder Plug-In-Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge.
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Ich habe ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft. Kann ich die THG-Quote trotzdem beantragen?Sollten Sie ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft haben und der Vorbesitzer hat die THG-Quote bereits für das laufende Jahr bei einem Anbieter für die Vermarktung angemeldet, so können Sie leider erst im folgenden Jahr diese für sich beantragen.
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Ich habe ein Leasing-Fahrzeug. Kann ich dafür die Prämie beantragen?Die THG-Quote für eine Leasing-Fahrzeug kann nur einreichen, wer im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist.